Kururlaub mit Krankenkassenzuschuss
Die deutschen Krankenkassen gewähren in der Regel ihren Mitgliedern einen Krankenkassenzuschuss zum Kururlaub, die sogenannte „Ambulante Vorsorgemaßnahme“. Dies gilt nicht für Kuren in Deutschland sondern auch für Kuren in Tschechien oder Kuren in Polen.
Beide Länder sind Mitglied der Europäischen Union. Ein paar wesentliche Dinge, um für einen Kururlaub Zuschuss von der Krankenkasse zu bekommen, müssen dabei allerdings beachtet werden.
Wie bekomme ich für meinen Kururlaub einen Krankenkassenzuschuss?
Die Entscheidung, ob Sie für Ihren Kururlaub einen Krankenkassenzuschuss in einem anerkannten Kurort bekommen, obliegt im Ermessen der Krankenkassen. Sie haben dabei die Möglichkeit, der Bewilligung einer ambulanten Vorsorgekur oder zur Kostenerstattung entsprechender Kur- bzw. Heil-Anwendungen.
Lt. Sozialgesetzbuch, können Krankenkassen Ambulante Vorsorgeleistungen aus medizinischen Gründen, in dafür vorgesehenen und anerkannten Kurorten erbringen. Die Mitglieder der Krankenkasse können dabei den Kurort, die Unterkunft sowie wenn möglich, den behandelnden Arzt frei wählen.
Nicht alle deutschen Krankenkassen gewähren Krankenkassenzuschüsse für Vorsorgekuren. Daher ist es zwingend notwendig, sich vor Buchung eines Kur Urlaubes unbedingt mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Der Hausarzt sollte nach Möglichkeit, die Notwendigkeit einer Kur in einem Antrag schriftlich bescheinigen. Der Kurantrag ist mindestens zwei Monate vor Reiseantritt einzureichen.
Wie hoch ist der Krankenkassenzuschuss für einen Kur Urlaub?
Wenn die Krankenkasse die ambulante Vorsorgekur genehmigt hat, werden in der Regel folgende Leistungen übernommen:
- Kosten der ärztlichen Behandlung und bis zu 85% der Kurmittelkosten
- Pauschaler Zuschuss in Höhe von € 13 pro Tag für Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung sowie der Kurtaxe
Die Kosten für Ihren geplanten Kur Urlaub müssen Sie grundsätzlich im Vorfeld selbst bezahlen. Es gibt einige Krankenkassen die direkt mit den Hotels abrechnen, aber das ist eher die Ausnahme.
Wie ist die Vorgehensweise zur Beantragung eines Krankenkassenzuschusses für einen Kururlaub?
Den nötigen Kurantrag bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse. Diesen füllen Sie zusammen mit Ihrem Hausarzt aus und wählen dabei auch den von Ihnen bevorzugten Kurort aus. Diesen Antrag reichen Sie dann bei der Krankenkasse ein.
Nach der Überprüfung wird Ihnen die Krankenkasse dann das Ergebnis und gleichzeitig auch die Art und Höhe der Kostenübernahme, im Falle der Bewilligung, mitteilen.
Nachdem der Krankenkassenzuschuss bewilligt wurde, steht der Buchung eines Kur Urlaubs nichts mehr im Wege. Sie verauslagen zunächst sämtliche Kosten für den Kur Urlaub, wie Reisekosten, Hotelaufenthalt, Verpflegung und die entsprechenden Kosten der Kur.
Bevor Sie abreisen, lassen Sie sich eine Bestätigung über die absolvierten Kuranwendungen ausstellen. Bitte geben Sie das möglichst ein paar Tage vor Ihrer Abreise bekannt, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt. Wenn Sie wieder zu Hause sind, reichen Sie sämtliche Belege bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung der vorher vereinbarten Kostenübernahme ein.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn meine Kur von der Krankenkasse abgelehnt wird?
Sie können Widerspruch einlegen, wenn der Kurantrag von der Krankenkasse abgelehnt wird. Informationen dazu bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse oder dem Hausarzt. Teilweise gibt es die Möglichkeit, die Kosten einer Kur auch im Rahmen der Lohn- und Einkommenssteuererklärung in Abzug zu bringen, am besten kann Ihnen Ihr Steuerberater darüber Auskunft erteilen.
Welcher Zeitraum wird für einen Kururlaub genehmigt?
In der Regel dauert eine Kur 3 Wochen, um eine gesundheitliche Verbesserung zu erzielen. In Absprache mit der Krankenkasse, kann die Kur verkürzt oder hin und wieder auch verlängert werden.
Für ambulante Vorsorgekuren gilt eine 3 Jahres Frist. Nach Ablauf dieser Zeit, kann erneut ein Antrag auf Krankenkassen Zuschuss für einen Kur Urlaub gestellt werden. In einigen wenigen Fällen, wenn der Hausarzt das befürwortet und eine entsprechende medizinsiche Notwendigkeit besteht, gilt auch eine kürze Zeit.